Transparenz

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten. Alle Informationen über die Initiative und ihre Ziele finden Sie unter: www.transparente-zivilgesellschaft.de

  • Nepal Aid e.V. (ehemals Nepalhilfe Straubenhardt e.V.)
  • Vereinssitz und Geschäftsstelle: Herrenalber Str. 21, 75334 Straubenhardt
  • Ansprechpartner: Frank Uwe Seiler
  • Kontakt: frank.seiler@nepalhelp.de
  • Gründungsjahr: 2016

Der Nepal Aid e.V. ist gemäß Feststellung des Finanzamts Pforzheim vom 18.08.2020 (Veranlagungszeitraum 2017-2019) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer sowie nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

  • Art des Bescheids: Freistellungsbescheid
  • Steuernummer: 49053/06470

Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO folgende gemeinnützige Zwecke:
1. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)
2. Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
3. Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)

Der Nepal Aid e.V. verfügt über keine Mitarbeiter*innen in Deutschland. Die Vereinsmitglieder und Amtsträger*innen arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich. Das Personal in Nepal ist über unsere Partnervereine “Himalayan Cooperation Society (HiCos)” sowie Nepal Medics and Mountaineering Foundation (NMMF)  angestellt. 

Aktuelle Ehrenamtsstruktur in Deutschland:
1. Vorstandschaft (2 Personen): 8,5 Stunden pro Woche
2. Vorstandsassistenz (1 Person): 1,5 Stunden pro Woche
3. Schulvertreter*innen (2 Personen): 0,75 Stunden pro Woche
4. Projektleitung Kinderheim (1 Person): 2 Stunden pro Woche
5. Öffentlichkeitsarbeit (1 Person): 1 Stunde pro Woche
6. Abrechnung und Kassenprüfung (3 Personen): 1,5 Stunden pro Woche.

Der Nepal Aid e.V. hat keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.

In den Jahren 2020-2022 gab es keine Zuwendungen, die mehr als 10% des Gesamtbudgets ausmachen.